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WICHTIGE RECHTLICHE INFORMATION ZUR NENNUNG VON PEEK & CLOPPENBURG!

Bitte beachten Sie, dass es in Deutschland zwei unabhängige Unternehmen Peek & Cloppenburg mit ihren Hauptsitzen in Düsseldorf und Hamburg gibt.

Dieser Press Room wird von der Düsseldorfer Unternehmensgruppe betrieben.

Damit die Verwendung des Namens „Peek & Cloppenburg“ nicht irreführend ist, und bei Ihren Lesern kein Zweifel darüber entsteht, auf welches der beiden gleichnamigen Unternehmen sich Ihre Berichterstattung bezieht, dürfen Sie den Namen „Peek & Cloppenburg“, hieraus abgeleitete Kurzformen wie „P&C“ oder „PuC“ und die URL peek-cloppnburg.de im Zusammenhang mit den aus unserem Press Room stammenden Material im Rahmen von bundesweiter Berichterstattung aus rechtlichen Gründen nur verwenden, wenn zugleich in unmittelbarer Nähe ein deutlicher aufklärender Hinweis erfolgt, aus dem eindeutig hervorgeht, dass (i) es zwei unabhängige Unternehmen Peek & Cloppenburg mit ihren Hauptsitzen in Düsseldorf und Hamburg gibt, (ii) sich der verwendete Name, die Kurzbezeichnung oder die URL auf das Düsseldorfer Unternehmen Peek & Cloppenburg bezieht und (iii) ein Verweis auf die Häuserstandorte des Düsseldorfer Peek & Cloppenburg Unternehmens erfolgt.

Der Aufklärungshinweis muss leicht erkennbar und deutlich lesbar sein. Er kann beispielsweise wie folgt lauten:

Es gibt zwei unabhängige Unternehmen Peek & Cloppenburg mit ihren Hauptsitzen in Düsseldorf und Hamburg. Dieser Beitrag bezieht sich auf das Düsseldorfer Unternehmen, deren Häuserstandorte Sie unter peek-cloppenburg.de/de/stores finden.“

Dabei muss der Hinweis auf die Häuserstandorte im Internet – sofern technisch möglich – als anklickbarer Link gestaltet werden, der auf die Seite peek-cloppenburg.de/de/stores verweist, auf der die Häuserstandorte eingesehen werden können.

Sofern im Einzelfall kein Aufklärungshinweis möglich ist (und nur dann), muss zur Abgrenzung mindestens die Bezeichnung „Peek & Cloppenburg Düsseldorf“ oder „P&C Düsseldorfdeutlich lesbar verwendet werden.

Die Verwendung des über diesen Press Room abrufbaren Materials im Zusammenhang mit der Bezeichnung Peek & Cloppenburg/ P&C/ PuC/ peek-cloppenburg.de ist nicht gestattet, wenn weder der vorgenannte Aufklärungshinweis noch der Zusatz „Düsseldorf“ verwendet wird.

 

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WICHTIGE RECHTLICHE INFORMATION ZUR NENNUNG VON PEEK & CLOPPENBURG!

Bitte beachten Sie, dass es in Deutschland zwei unabhängige Unternehmen Peek & Cloppenburg mit ihren Hauptsitzen in Düsseldorf und Hamburg gibt.

Dieser Press Room wird von der Düsseldorfer Unternehmensgruppe betrieben.

Damit die Verwendung des Namens „Peek & Cloppenburg“ nicht irreführend ist, und bei Ihren Lesern kein Zweifel darüber entsteht, auf welches der beiden gleichnamigen Unternehmen sich Ihre Berichterstattung bezieht, dürfen Sie den Namen „Peek & Cloppenburg“, hieraus abgeleitete Kurzformen wie „P&C“ oder „PuC“ und die URL peek-cloppnburg.de im Zusammenhang mit den aus unserem Press Room stammenden Material im Rahmen von bundesweiter Berichterstattung aus rechtlichen Gründen nur verwenden, wenn zugleich in unmittelbarer Nähe ein deutlicher aufklärender Hinweis erfolgt, aus dem eindeutig hervorgeht, dass (i) es zwei unabhängige Unternehmen Peek & Cloppenburg mit ihren Hauptsitzen in Düsseldorf und Hamburg gibt, (ii) sich der verwendete Name, die Kurzbezeichnung oder die URL auf das Düsseldorfer Unternehmen Peek & Cloppenburg bezieht und (iii) ein Verweis auf die Häuserstandorte des Düsseldorfer Peek & Cloppenburg Unternehmens erfolgt.

Der Aufklärungshinweis muss leicht erkennbar und deutlich lesbar sein. Er kann beispielsweise wie folgt lauten:

Es gibt zwei unabhängige Unternehmen Peek & Cloppenburg mit ihren Hauptsitzen in Düsseldorf und Hamburg. Dieser Beitrag bezieht sich auf das Düsseldorfer Unternehmen, deren Häuserstandorte Sie unter peek-cloppenburg.de/de/stores finden.“

Dabei muss der Hinweis auf die Häuserstandorte im Internet – sofern technisch möglich – als anklickbarer Link gestaltet werden, der auf die Seite peek-cloppenburg.de/de/stores verweist, auf der die Häuserstandorte eingesehen werden können.

Sofern im Einzelfall kein Aufklärungshinweis möglich ist (und nur dann), muss zur Abgrenzung mindestens die Bezeichnung „Peek & Cloppenburg Düsseldorf“ oder „P&C Düsseldorfdeutlich lesbar verwendet werden.

Die Verwendung des über diesen Press Room abrufbaren Materials im Zusammenhang mit der Bezeichnung Peek & Cloppenburg/ P&C/ PuC/ peek-cloppenburg.de ist nicht gestattet, wenn weder der vorgenannte Aufklärungshinweis noch der Zusatz „Düsseldorf“ verwendet wird.

 

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